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Betäubungsmittelverkehr

Das Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, ist in Sachsen-Anhalt zuständig für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs

  • in krankenhausversorgenden Apotheken,
  • in Krankenhäusern einschließlich angeschlossener Krankenhausapotheken
  • in den Praxen der Ärzte und Zahnärzte.

Die für die genannten Einrichtungen erlaubnisfreie Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr muss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als zuständiger Bundesoberbehörde angezeigt werden.

Diese formlose Anzeige ist entsprechend der Vorgaben von § 4 Abs. 3 des Betäubungsmittelgesetz unter Angabe:

  1. des Namens und der Anschrift(en) des Anzeigenden sowie der Apotheke oder der tierärztlichen Hausapotheke,
  2. des Ausstellungsdatums und der ausstellenden Behörde der apothekenrechtlichen Erlaubnis oder der Approbation als Tierarzt und
  3. des Datums des Beginns der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr

vor der Teilnahme zu übermitteln. Das BfArM hat auf seiner Internetpräsenz weitere Informationen bereitgestellt: BfArM - Apotheken und tierärztliche Hausapotheken.

Weitere Details regeln das Betäubungsmittelgesetz und die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung.

Das Landesverwaltungsamt, Referatsbereich Pharmazie, überprüft die ordnungsgemäße Lagerung, das Verschreiben und die Abgabe der Betäubungsmittel.  Dabei werden risikogestützt die entsprechenden Einrichtungen besichtigt oder die von Ärzten und Zahnärzten ausgestellten Betäubungsmittelrezepte abgefordert und geprüft.

Für die Aufbewahrung von Betäubungsmittel sind die von der Bundesopiumstelle bekanntgemachten Richtlinien 4114 – K zu beachten.

Mitnahme von Betäubungsmitteln ins Ausland

Für Reisen mit Betäubungsmitteln ins Ausland, ist eine Bescheinigung erforderlich. Diese wird von dem behandelnden Arzt ausgestellt und vom Referat Gesundheitswesen, Pharmazie des LVwA beglaubigt. Dabei gilt zu beachten, dass es zwei unterschiedliche Arten von Bescheinigungen (für Staaten des Schengener Abkommens und andere Länder) gibt.

Die Muster für solche Bescheinigungen sowie weitergehende Hinweise finden sich auf der Internet- Seite des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte – Bundesopiumstelle - unter:  

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen/_node.html

Die Beglaubigung der Bescheinigung erfolgt kostenfrei. Damit die Beglaubigung schnellstmöglich durch uns erfolgen kann, bitten wir Sie nachfolgendes zu beachten:

  • die Bescheinigung ist vollständig auszufüllen,
  • auf der Bescheinigung ist der genaue Reiszeitraum anzugeben und
  • die Bescheinigung ist ca. 4 Wochen vor Beginn der Reise per Post an das LVwA zur Beglaubigung zu übersenden.

Wir bearbeiten die Bescheinigungen meist innerhalb von einer Woche nach Erhalt. Sollte der Zeitraum bis zum Beginn Ihrer Reise kürzer sein, besteht die Möglichkeit innerhalb unserer Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag 8:30 bis 15:00 Uhr, Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr) die Bescheinigung abzugeben und auf die Beglaubigung zu warten.

In diesem Fall ist telefonisch ein Termin mit uns zu vereinbaren.

Für Ihre Fragen rund um das Thema „Reisen mit Betäubungsmitteln“ einschließlich einer Terminvereinbarung sind wir für Sie unter der Telefonnummer 0345 514 1286 zu erreichen.

Rechtsgrundlage:

Ihr Ansprechpartner:

Frau Kathrin Hoffmann

Geschäftszimmer Tel.: +49 345 514-1286

E-Mail

 

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Kontakt

Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr
Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr

Hinweis: 
Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.

Sie erreichen uns telefonisch in

Halle (Saale): +49 345 514-0

Magdeburg: +49 391 567-0

Dessau-Roßlau: +49 340 6506-0

oder per Post:

Landesverwaltungsamt
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)